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Auszug aus unseren Allgemeinen Reisebedingungen

Diese Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Ihnen und uns. Sie ergänzen die gesetzlichen Vorschriften des Reisevertragsrechts der §§ 651 a BGB. Abweichungen in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang.

 


1. Anmeldungen und Reisebestätigungen
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich erfolgen. Erklären Sie ausdrücklich und gesondert, für die vertraglichen Verpflichtungen aller angemeldeten Personen einzustehen, so haften Sie für deren Vertragsverpflichtungen wie für Ihre eigenen. Der Reisevertrag kommt zustande, wenn wir Ihnen oder Ihrem Reisebüro die Reise schriftlich bestätigen. Diese Reisebestätigung erhalten Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Anmeldung. Sie enthält alle wesentlichen Angaben über die von Ihnen gebuchten Reiseleistungen.

2. Bezahlung
Bei Vertragsschluss zahlen Sie bitte eine Anzahlung von 20% des Reisepreises, mindestens € 50,-, höchstens € 255,-. Eine Anzahlungsforderung höher als € 255,- kann nur gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines i.S. des § 651 k Abs.3 BGB erfolgen. Wenn feststeht, dass die von Ihnen gebuchte Reise stattfindet, zahlen Sie bitte den restlichen Reisepreis, spätestens 30 Tage vor Reisebeginn und gegen Aushändigung eines Sicherungsscheines im Sinne des § 651 k Abs. 3 BGB. Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der restliche Reisepreis bei Übergabe des Sicherungsscheins sofort fällig. Die Zusendung bzw. Aushändigung der Reiseunterlagen erfolgt nach Eingang der Zahlung. Geht die Zahlung erst kurzfristig vor Reisebeginn ein, so tragen Sie die Mehrkosten einer Eilzulieferung der Reiseunterlagen, sofern Sie die Verzögerung des Zahlungseinganges zu vertreten haben. Ist bis zum Antritt der Reise der Reisepreis nicht vollständig bezahlt, so besteht kein Anspruch auf Erfüllung des Reisevertrages. Wir sind in diesem Fall berechtigt, als Entschädigung die entsprechenden Rücktrittsgebühren zu verlangen.

3. Reiseleistungen und Reisepreise
Der Umfang der in dem Reisepreis eingeschlossenen Leistungen ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen unseres Prospektes sowie aus Angaben in Ihrer Reisebestätigung. Wir behalten uns ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen oder nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die wir Sie vor Buchung selbstverständlich informieren. Änderungen der Vertragsinhalte sowie Nebenabreden bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

An den betreuten Reisen nimmt ein Arzt/Ärztin teil, der im Bedarfsfall eine Notfallversorgung von Reiseteilnehmern gewährleistet. Uns obliegt die Bereitstellung und sorgfältige Auswahl des ärztlichen Personals im Hinblick auf Eignung und Zuverlässigkeit, sowie deren Ausstattung mit einer geeigneten Notfallausrüstung. Alle ärztlichen Heilbehandlungen, sowie jegliche sonstige medizinische Betreuungen und Anwendungen des begleiten- den medizinischen Personals sind Fremdleistungen und gehören nicht zu den von uns geschuldeten Reiseleistungen. Dies gilt ebenfalls im Fall einer Inanspruchnahme des übrigen medizinischen Personals.

4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Wir verpflichten uns, Sie von derartigen Abweichungen oder Änderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Wir sind berechtigt, den Reisepreis zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für uns und nach Vertragsschluss Preisbestandteile aufgrund von Umständen erhöhen oder neu entstehen, die von uns nicht vertreten sind.

5. Rücktritt des Kunden
5.1
Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei uns. Die Erklärung bedarf einer schriftlichen Form. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so können wir Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und für unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich anderweitige Verwendung der Reiseleistung zu berücksichtigen. Es bleibt Ihnen unbenommen, den Nachweis zu führen, dass im Zusammenhang mit dem Rücktritt oder Nichtantritt der Reise keine oder geringere Kosten entstanden sind, als die von uns in der Pauschale ausgewiesenen Kosten. Der Ersatzanspruch berechnet sich unter Berücksichtigung der nachstehend aufgeführten Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschal.


I. Flugpauschalreisen, Bahnreisen, Busreisen
bis 31 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 30 Tage vor Reisebeginn 30 %
ab 22 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab 15 Tage vor Reisebeginn 50 %
ab 8 Tage vor Reisebeginn 70 %
ab 2 Tage vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises

II. Schiffsreisen, kombinierte Schiffs- Flugpauschalreisen
bis 61 Tage vor Reisebeginn 20 % des Reisepreises
ab 60 Tage vor Reisebeginn 30 %
ab 30 Tage vor Reisebeginn 40 %
ab 22 Tage vor Reisebeginn 50 %
ab 14 Tage vor Reisebeginn 80 %
ab 3 Tage vor Reiseantritt oder Nichtantritt 100 %

5.2 Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen sind in Ihrem Interesse und aus Beweisgründen in jedem Fall schriftlich vorzunehmen. Jede Rücktrittserklärung bzw. jede Änderung bzw. jeder Änderungswunsch wird erst wirksam mit dem Tag, an dem sie schriftlich bei uns vorliegt, wobei unser Posteingangsstempel maßgeblich ist. Gebühren, die mit diesen Erklärungen einhergehen, sind sofort fällig.

6. Rücktritt / Kündigung durch den Reiseveranstalter
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a.) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch uns nachhaltig stört oder wenn er sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrags gerechtfertigt ist.
b.) bis vier Wochen vor Reiseantritt, bei nicht Erreichen der Mindestteilnehmerzahl. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Der eingezahlte Reisepreis wird Ihnen zurückerstattet.

7. Aufhebung des Reisevertrages wegen außergewöhnlicher Umstände [- Höhere Gewalt]
Beide Parteien können den Reisevertrag kündigen, wenn infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt (z.B. durch Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen etc.) die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Wir sind berechtigt, für die bereits erbrachte oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistung eine angemessene Entschädigung zu verlangen.

8. Gewährleistung / Haftung
8.1
Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für
a.) die gewissenhafte Reisevorbereitung,
b.) die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger,
c.) die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung aller in den Prospekten angegebenen Reiseleistungen, sofern wir nicht gemäß Ziffer 3 vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben erklärt haben,
d.) die ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Leistungen unter Berücksichtigung der geltenden Vorschriften des jeweiligen Ziellandes/-ortes.

8.2 Ihre Gewährleistungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Regeln.
8.3 Wir haften nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.
Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere für jegliche Leistungen der begleitenden Ärzte oder des begleitenden medizinischen Personals soweit es sich hierbei um Fremdleistungen im Sinne von Ziffer 3 der Reisebedingungen handelt. Die Verantwortung für die Teilnahme an Sport- und anderen Ferienaktivitäten tragen Sie selbst. Für Unfälle im Rahmen dieser Aktivitäten haften wir nur, wenn uns ein Verschulden trifft. den Beförderungsbestimmungen der entsprechenden Unternehmen, auf die Sie ausdrücklich hingewiesen und die Ihnen auf Wunsch zugänglich gemacht werden.

8.4 Die vertragliche Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf das Dreifache des Reisepreises beschränkt,
a.) soweit Ihr Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder b.) soweit wir für einen Ihnen entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

8.5. Für alle Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Personenschäden bis € 70.000,- je Kunde und Reise. Die Haftungsbeschränkung für Sachschäden beträgt je Kunde und Reise € 4.000,- übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, so ist die Haftung auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Ihnen wird in diesem Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall- und Reisegepäckversicherung empfohlen.


8.6 Ein Schadensersatzanspruch ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.

8.7 Kalina Reisen GmbH ist kein Luftfrachtführer. Die Haftung der Luftverkehrsgesellschaft basiert auf den Beförderungsbedingungen der Gesellschaften.

9. Mitwirkungspflicht des Reisenden
Sie sind verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen (Reisemängel) mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Insbesondere besteht die Verpflichtung, Ihre Beanstandung unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zu Kenntnis zu geben, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Wird es schuldhaft unterlassen, einen Mangel anzuzeigen, und war Ihnen die Anzeige zumutbar, so stehen Ihnen Ansprüche insoweit nicht zu.

10. Krankheitsfall
10.1.
Mit der Reisebestätigung erhalten Sie von uns einen Fragebogen zu Ihrem Gesundheitszustand. Der Fragebogen ist durch Ihren Hausarzt wahrheitsgemäß und vollständig auszufüllen und bis 10 Wochen vor Reiseantritt an uns zurückzusenden. Ergibt die Auswertung durch den Begleitarzt, dass eine Teilnahme aus medizinischen Gründen nicht vertretbar ist, sind beide Parteien berechtigt, von dem Reisevertrag zurückzutreten.

10.2. Wird der Fragebogen trotz entsprechender Aufforderung nicht oder nicht ordnungsgemäß ausgefüllt an uns zurückgesandt, so sind wir berechtigt von dem Reisevertrag zurückzutreten. § 6 Ziffer 1 der Reisebedingungen gilt in diesem Fall entsprechend.

10.3. Gibt Ihr Gesundheitszustand vor Reiseantritt zu Bedenken Anlass, so sind Sie verpflichtet rechtzeitig einen Arzt aufzusuchen.

10.4. Tritt während der Reise bei einem Teilnehmer eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes ein, die nach Beurteilung des begleitenden Arztes eine Fortsetzung der Reise durch den Teilnehmer unvertretbar macht, und wird hierdurch der organisatorische Ablauf der gesamten Reise auf Dauer gefährdet, so sind wir berechtigt den Reisevertrag fristlos zu kündigen.

10.5. Soweit während der Reise Kosten für medizinische Betreuung bei Krankheit oder Unfall entstehen, so haben Sie hierfür selbst aufzukommen. Dies gilt nicht für die Kosten einer Notfallversorgung durch das begleitende medizinische Personal. Wir empfehlen den Abschluss einer geeigneten Versicherung, die die Kosten einer medizinischen Versorgung im Ausland und eines Krankenrücktransports absichert.

11. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrags zur Folge. Die Berichtigung von Druckfehlern oder offensichtlichen Rechenfehlern bleibt vorbehalten. Der Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen Gerichtsstand im Inland haben, sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Köln.
Die ausführlichen Reisebedingungen erhalten Sie gerne auf Anfrage bzw. werden Ihnen mit der Buchungsbestätigung automatisch ausgehändigt.

Stand 01.01.2009

Reiseveranstalter:

Kalina Reisen GmbH
Am Klausenberg 78 b
51109 Köln